Bereits fünfzehn Monate vor der Einschulung werden im Rahmen der Sprachstandsfeststellung alle Kindergartenkinder erfasst. Wenn ein Kind mit sechs Jahren den Kindergarten verlässt und in die erste Klasse eingeschult wird, dann erwartet man, dass es gut spricht. Das Lesen und Schreibenlernen beginnt auf der Grundlage der gesprochenen Sprache des Kindes. Sollte ein Kind in diesem Bereich noch Defizite haben, nimmt es am Sprachförderunterricht teil.
Der vorschulische Sprachförderunterricht liegt in der Verantwortung des Kindergartens.
Sollte ein Kind Sprachförderung benötigen, welches keinen Kindergarten besucht, wird der Sprachförderunterricht in der Schule von einer Lehrerin erteilt.
Der individuellen Förderung geht eine umfassende Förderdiagnostik voraus. Besondere Schwerpunkte im Bereich Sprache/Sprechen liegen auf dem Zuhören, Verstehen, der Aussprache, der Erweiterung des Wortschatzes und dem Training der Satzbildung.
Sprachfördermaßnahmen dienen der Behebung und Verringerung von schulischen Leistungsrückständen und -defiziten. Es werden zusätzliche Unterrichtsstunden für kleine Schülergruppen aus mehreren Klassen eines Jahrganges eingerichtet (äußere Differenzierung).
Sprachfördermaßnahmen sind empfehlenswert, wenn die Leistungsrückstände der betroffenen Schüler im Regelunterricht (auch durch innere Differenzierung) nicht mehr aufgeholt werden können.
Die Fördergruppen sind offen, so kann jederzeit während des laufenden Schuljahres mit der Teilnahme begonnen und auch wieder aufgehört werden.