Auch in diesem Winter könnten Schnee und Eis wieder für extreme Straßenverhältnisse sorgen.
Als Träger der Schulbeförderung entscheiden deshalb die Landkreise darüber, ob und ggf. für welche Schulen der Unterricht ausfällt. Diese Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Gemeinde oder der einzelnen Schulen.
Sofern es zu einer Entscheidung für einen Unterrichtsausfall im Landkreis kommt, wird hierüber im Rundfunk informiert.
Daneben kann diese Information auf der Homepage des Landkreises Oldenburg unter www.oldenburg-kreis.de oder über www.vmz-niedersachsen.de oder über die App "BIWAPP",
abgerufen werden.
Grundsätzlich entscheiden in erster Linie jedoch Sie als Eltern, unabhängig von einem evtl. Unterrichtsausfall im eigenen Ermessen, ob Sie Ihre Kinder bei extremen Straßenverhältnissen auf den Weg zur Schule schicken.
In jedem Fall gilt:
Die Grundschule Dürerstraße ist, wie alle öffentlichen Schulen, in jedem Fall geöffnet und eine Betreuung Ihrer Kinder ist zu den Schulöffnungszeiten (8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) immer gewährleistet.