Das Betreuungsangebot

Ausschnitt aus dem Erlass des MK vom 03.02.2004

Durch unterrichtsergänzende Angebote stellt die Schule für die Schülerinnen und Schüler im 1. und 2. Schuljahrgang ein täglich mindestens 5 Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher.

Die unterrichtsergänzenden  Angebote sind wahlfrei, kostenlos  und werden auf freiwilliger Basis angeboten.

 

 

Regelungen zu den unterrichtsergänzenden Angeboten:

 

1.  Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ihren Pflichtunterricht nach der gesetzlichen      Stundentafel.

Kl-Stufe

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Pfl.-Stunden

21*

21*

26

26

 

* Die üblichen 20 Wochenstunden für die 1. Klasse und 22 Wochenstunden für die 2. Klasse wurden mit Genehmigung des Schulvorstands aus konzeptionellen Gründen gemittelt, d.h. über die ersten zwei Jahre hinweg werden 21 Wochenstunden erteilt.

 

2. Die unterrichtsergänzenden Angebote laufen im Individualband im Laufe des Vormittags. Parallel dazu nehmen die Kinder an Förder- und Forder-Angeboten teil. Diese werden quartalsweise gewechselt. Die Kinder werden von den Klassenlehrerinnen eingeteilt.

Sie haben allerdings mehrfach in der Woche auch Zeit draußen auf dem Schulhof zu spielen.

 

3. Die Gruppengrößen variieren.

 

4. Jeder Klasse ist eine feste pädagogische Mitarbeiterin/ ein fester pädagogischer Mitarbeiter zugeordnet, damit die Kinder eine feste Bezugsperson haben.

 

5. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit während der Betreuungszeit                     orientieren sich zum einen am Bedarf der Grundschule, zum anderen an den           Fähigkeiten und Neigungen der Pädagogischen Mitarbeiter. Diese können aus dem gesamten musischen, gestalterischen, sportlichen und sozialen Bereich sein.

 

 6. Die pädagogischen Mitarbeiter sind Teil des Kollegiums und werden bei Bedarf und auf ihren Wunsch in andere Planungen einbezogen. Aus dem Schulhaushalt wird ihnen in angemessener Weise Geld für Anschaffungen und Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Benutzung des Druckers bzw. des Kopierers steht ihnen frei. Grundsätzlich unterliegen sie wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen den Absprachen und Regelungen der Schule.

 

 

 

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